Özel Egekent Hastanesi
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Patientenrechte und -pflichten

Als Privatkrankenhaus Egekent betrachten wir es als unsere Priorität, dass jede Person, der wir Gesundheitsdienstleistungen anbieten, in einer sicheren und respektvollen Umgebung sowie in einer der grundlegenden Menschenwürde entsprechenden Weise behandelt wird. Nachfolgend finden Sie die Rechte, die jedem unserer Patienten im Rahmen der Patientenrechteverordnung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei zustehen, sowie die Pflichten, deren Einhaltung erwartet wird, damit der Behandlungsprozess reibungslos verläuft.

Patientenrechte sind die universellen und gesetzlich garantierten Grundrechte, die Patienten bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen besitzen. Unser Krankenhaus betrachtet die vollständige Wahrung dieser Rechte als einen unternehmerischen Grundsatz. Ebenso wie die Rechte unserer Patienten sind auch die Pflichten, die sie für den Erfolg des Behandlungsprozesses übernehmen müssen, ein untrennbarer Bestandteil dieses Prozesses.

Rechte unserer Patienten

  • Allgemeine Inanspruchnahme der Leistungen: Das Recht, im Rahmen der Grundsätze von Gerechtigkeit und Billigkeit und ohne Unterscheidung nach Rasse, Sprache, Religion, Konfession, Geschlecht, politischer Anschauung sowie wirtschaftlicher und sozialer Stellung Gesundheitsleistungen in Anspruch zu nehmen.
  • Aufklärung und Auskunftsanspruch: Das Recht, mündlich oder schriftlich klare und verständliche Informationen über den eigenen Gesundheitszustand, die anzuwendenden Diagnose- und Behandlungsmethoden, deren mögliche Vorteile und Risiken sowie über bestehende Alternativen zu erhalten.
  • Wahl und Wechsel der Gesundheitseinrichtung und des Personals: Das Recht, die Gesundheitseinrichtung zu wählen und zu wechseln und die dort erbrachten Leistungen in Anspruch zu nehmen; sowie den behandelnden Arzt und das übrige medizinische Personal zu erfahren, auszuwählen und zu wechseln.
  • Privatsphäre: Das Recht, jegliche Gesundheitsleistung in einer die Vertraulichkeit wahrenden Umgebung zu erhalten und zu verlangen, dass Informationen über den eigenen Gesundheitszustand vertraulich behandelt werden.
  • Einwilligung und Ablehnung der Behandlung: Das Recht, dass für die an ihm durchzuführenden medizinischen Eingriffe seine Einwilligung eingeholt wird, sowie das Recht, die Behandlung abzulehnen oder deren Abbruch zu verlangen.
  • Sicherheit: Das Recht, die Gesundheitsdienstleistung in einer sicheren Umgebung zu erhalten.
  • Erfüllung religiöser Pflichten: Das Recht, im Rahmen der Möglichkeiten der Einrichtung und der getroffenen Maßnahmen seinen religiösen Pflichten nachzukommen.
  • Achtung und Wohlbefinden: Das Recht, jederzeit und unter allen Umständen mit Respekt, Sorgfalt und Aufmerksamkeit sowie in einer freundlichen, höflichen und einfühlsamen Umgebung versorgt zu werden.
  • Besuch und Begleitperson: Das Recht, im Rahmen der von der Einrichtung festgelegten Verfahren und Grundsätze Besucher zu empfangen und eine Begleitperson bei sich zu haben.
  • Beschwerden und Rückmeldungen: Das Recht, bei einer Verletzung der eigenen Rechte Beschwerde einzulegen, Meinungen und Anregungen mitzuteilen und deren Prüfung zu verlangen.

Pflichten unserer Patienten

Eine sichere und wirksame Gesundheitsversorgung ist nur möglich, wenn auch unsere Patienten die folgenden Pflichten erfüllen.

  • Richtige Angaben machen: Dem medizinischen Personal vollständige und richtige Angaben zur Krankengeschichte, zu früheren Erkrankungen, eingenommenen Medikamenten und aktuellen Beschwerden zu machen.
  • Behandlungsempfehlungen befolgen: Den vom Arzt und medizinischen Personal festgelegten Diagnose- und Behandlungsplan sowie die verordneten Medikamente und Anwendungen einzuhalten.
  • Pünktliches Erscheinen zu Terminen: Zu Terminen und Kontrolluntersuchungen am festgelegten Tag und zur festgelegten Uhrzeit zu erscheinen und die zuständige Stelle rechtzeitig zu informieren, falls ein Erscheinen nicht möglich ist.
  • Respekt gegenüber Regeln und Personal: Die Regeln und Abläufe des Krankenhauses einzuhalten und sich gegenüber dem medizinischen Personal und anderen Patienten respektvoll zu verhalten.
  • Die Folgen einer Behandlungsverweigerung tragen: Die Verantwortung für alle Folgen zu übernehmen, die sich aus der Ablehnung der empfohlenen Behandlung oder der Nichtbefolgung der erteilten Anweisungen ergeben können.
  • Zahlungspflicht: Die Zahlungsverpflichtungen für die in Anspruch genommenen Gesundheitsleistungen fristgerecht zu erfüllen.
  • Respekt vor den Rechten anderer Patienten und Mitarbeiter: Die Rechte anderer Patienten und der Beschäftigten im Gesundheitswesen zu wahren und zur Erhaltung einer ruhigen Behandlungsumgebung beizutragen.

Bei Fragen, Anmerkungen oder Anregungen zu den Patientenrechten und -pflichten können Sie sich an unsere Abteilung für Patientenrechte wenden oder sich an unseren Auskunftsstellen im Krankenhaus informieren.

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